Mit der Erhebung für das Jahr 2024 ändert sich an dem bisherigen Tabelle II-Erhebungsbogen nichts. Es wurden lediglich an einigen Stellen erläuternde Texte angepasst, um diese verständlicher zu gestalten.
Um die zum Schutz vor sexueller Gewalt getroffenen Maßnahmen transparent zu dokumentieren und der Öffentlichkeit einen Überblick über deren Fortschritt zu geben, war es notwendig, einen neuen Fragenbereich einzuführen. Dieser wird im Auftrag der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD erhoben und auch von der Fachstelle ausgewertet. Es wird lediglich der Erhebungsweg der Tabelle II-Daten mitgenutzt. Die Ergebnisse dieses Abschnitts werden somit nicht in die Tabelle II-Auswertungen und -Berichte eingehen.