Seit April dieses Jahres gilt die Taxonomie-Regulierung der EU. Demnach müssen Nachhaltigkeitsfonds angeben, in welchem Ausmaß sie in ökologisch nachhaltige Aktivitäten investieren. Damit definiert ein Gesetzgeber zum ersten Mal detailliert, was unter klimafreundlichen wirtschaftlichen Aktivitäten zu verstehen ist und schafft eine einheitliche Berichtspflicht für nachhaltige Fonds. Ziel ist es, private Investitionen sukzessive in die definierten Aktivitäten zu lenken. Seit Oktober 2020 arbeitet die von der AKI-Geschäftsführerin Antje Schneeweiß geleitete Untergruppe „Soziale Taxonomie“ der „Sustainable Finance Plattform“ der EU-Kommission daran, die Grundzüge eines sozialen Pendants zu dieser grünen Taxonomie zu entwickeln.
Am 13. Juli 2021 stellte Antje Schneeweiß den vorläufigen Bericht zu einer sozialen Taxonomie zum ersten Mal auf Deutsch vor.
Hier ist die Präsentation verfügbar.